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Grundlagen |
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Der Grundgedanke des Genossenschaftswesens besagt, dass eine Summe von Individuen gemeinsam ein Ziel erstrebt, das zu erreichen der Einzelne zu schwach ist. Das Hauptziel einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Soziale und kulturelle Nebenziele sind dabei nicht ausgeschlossen. Dieser Grundgedanke ist im § 1 Genossenschaftsgesetz als Förderauftrag festgeschrieben. Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen immer aus freien Willen zusammen. Das Prinzip Sicherheit ist auch heute noch ein erhebliches Argument für viele Bürger, ihren Wohnbedarf in einer Genossenschaft zu finden. Bei Einhaltung der Satzung besitzt jedes Mitglied ein Dauerwohnrecht. Mit dem Streben nach ständig neuen Qualitäten gewinnt genossenschaftliches Wohnen in Zukunft einen neuen Stellenwert. In Deutschland bestehen derzeit ca. 2000 Wohnungsgenossenschaften mit insgesamt rund 3 Mio. Mitgliedern. Der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen am Mietwohnungsmarkt beträgt knapp 10 %. Die Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ ist über 100 Jahre alt. Erfahren Sie mehr beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.: www.vswg.de |
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