Die neue Abgeltungssteuer ab 2009 |
Die neue Abgeltungssteuer ab 2009 Ab 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen werden dann einheitlich mit 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Abgeltungssteuer ggf. Kirchensteuer) besteuert. Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer entfallen. Der Gesetzgeber gewährt ab dem 1. Januar 2009 anstatt des Sparer Freibetrages den so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (Alleinstehende)/1602 € (zusammen veranlagte Ehegatten). Die Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Werbungskosten ist künftig nicht mehr möglich. Personen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können sich die Differenz zwischen persönlichem Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer mit ihrer Steuererklärung zurückholen. Personen, deren persönlicher Steuersatz über 25 % liegt und den Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft haben, profitieren von der Abgeltungssteuer, da sie die Kapitalerträge nicht mehr mit ihrem höheren Einkommensteuersatz versteuern müssen. Was sollten Sie berücksichtigen? Die von Ihnen erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig und die Verfahrensweise der Nichtveranlagungsbescheinigungen bleibt weiterhin unverändert. Sie sollten ggf. die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge bei den einzelnen Banken überprüfen, da Dividenden soweit zutreffend, künftig zu 100 % steuerpflichtig sind! Das erforderliche Formular können Sie sich ausdrucken und uns ausgefüllt zusenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Spareinrichtung. Wir helfen Ihnen gern! Ansprechpartner
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