Das Wesen und die Ausrichtung einer einzelnen Genossenschaft werden im Wesentlichen durch Mitglieder, Vorstand und Aufsichtsrat geprägt. Oberstes Willens- und Entscheidungsorgan ist die Vertreterversammlung.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind: Wahl des Aufsichtsrates, Entscheidung über Satzung, Verwendung des Jahresabschlusses, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
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Satzung (PDF)



