Unabhängig von den erworbenen Genossenschaftsanteilen hat jedes Mitglied bei der Vertreterwahl ein Stimmrecht. Wenn Sie sich selbst zur Vertreterwahl aufstellen lassen und gewählt werden, können Sie bei wichtigen Entscheidungen mitreden oder bspw. den Aufsichtsrat, der den Vorstand kontrolliert, wählen. Dabei entscheiden Sie selbst, ob und wie stark Sie sich einbringen.
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