Vertreterwahl 2024: Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist etwas Besonderes. Denn das oberste Genossenschaftsprinzip ist die Förderung der Mitglieder. Durch Ihren Beitritt und den Erwerb von Anteilen unserer Genossenschaft erwerben Sie die Mitgliedschaft und werden somit Miteigentümer der Genossenschaft.
Die Genossenschaftsmitglieder wählen alle 5 Jahre ihre Mitgliedervertreter in die Vertreterversammlung. Diese wiederum wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, nimmt den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrates entgegen. Außerdem stimmt die Vertreterversammlung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Gewinnverwendung ab und beschließt Satzungsänderungen.
Ende 2024 erfolgt gemäß Satzung und Wahlordnung die neue Wahl der Vertreterversammlung. Näheres erfahren Sie mit der Wahlbekanntmachung. Gesucht werden engagierte und motivierte Mitglieder, die gemeinsam als Vertreter und Ersatzvertreter mit uns die Genossenschaft in die Zukunft führen möchten.
Wer kann wählen?
Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.
Wer kann Vertreter werden?
Jedes geschäftsfähige Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG.
Für eine Genossenschaft ist es von enormer Bedeutung, eine aktive und konstruktive Mitgliedervertretung zu haben, mit Menschen, die ihre Genossenschaft lieben und gerne im Ehrenamt mitgestalten wollen. Wichtig dabei ist auch, dass eine möglichst hohe Vielfalt (unabhängig von Geschlecht, Alter und Familienstand) vorhanden ist.
Wie ist die Vertreterwahl 2024 organisiert?
Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, die wiederum von der Vertreterversammlung in den Wahlvorstand gewählt werden, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.
Und wie wird gewählt?
Nachdem die Wahlbekanntmachung und Auslegung der Wähler- und Kandidatenlisten erfolgt ist, findet die Vertreterwahl – in Abhängigkeit vom Beschluss des Wahlvorstands – üblicherweise in Briefwahl statt.
Alle Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichberechtigt – unabhängig von der Höhe der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Es gilt also: Ein Mitglied – eine Stimme!
Nach der Auszählung der Wahlzettel und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt die Bekanntgabe der neu gewählten Vertreter und Ersatzvertreter.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr – die Vertreterwahl ist gelebte Demokratie in unserer Genossenschaft!
Diese Wahl ist elementare Grundlage der genossenschaftlichen Mitbestimmung. Die Vertreterversammlung achtet darauf, dass zum Wohl der Genossenschaft und der Mitglieder gehandelt wird. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der WCW.
Daher ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Sie haben die Wahl und Ihre Stimme hat Gewicht!
Wichtige Informationen Stand 1. Oktober 2024
Rechte und Pflichten von Vertretern
Zurück