Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, die individuelles Engagement und Selbstbewusstsein fördert. Zudem fördert eine Genossenschaft soziale, kulturelle und ökonomische Ziele.
Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen immer aus freien Willen zusammen.
Das Prinzip Sicherheit ist auch heute noch ein erhebliches Argument für viele Bürger, ihren Wohnbedarf in einer Genossenschaft zu finden. Bei Einhaltung der Satzung besitzt jedes Mitglied ein Dauerwohnrecht. Mit dem Streben nach ständig neuen Qualitäten gewinnt genossenschaftliches Wohnen in Zukunft einen neuen Stellenwert.
2016 wurde die Genossenschaftsidee in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Das Internationale Komitee zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO gab diese Entscheidung bekannt.
Organe der Genossenschaft
Jede Genossenschaft besteht aus 3 Organen:
- Vorstand als Leitungsorgan
- Aufsichtsrat als Kontrollorgan
- Vertreterversammlung als Grundlagenorgan
Vorstand als Leitungsorgan
- Volkmar Gerlach
- Thomas Bartel
Aufsichtsrat als Kontrollorgan
Berthold Brehm (Vorsitzender),
Gotthold Gerbeth (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),
Dr. Peter Rebohle (Schriftführer),
Adrienne Meese,
Markus Ostmann
Vertreterversammlung als Grundlagenorgan
Die Vertreterversammlung der WCW besteht aus 63 Vertretern und 2 Ersatzvertretern.